Von Malte Persike Juni 16, 2025
Die FernUniversität in Hagen stellt eine kürzlich für ihre Mitarbeitenden geschlossene Dienstvereinbarung zur Nutzung von KI-Systemen an Hochschulen frei zur Verfügung.
Die Vereinbarung verfolgt zwei zentrale Ziele:
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Rechtssicherheit und Orientierung – Mitarbeitende sollen klar wissen, welche KI-Tools sie wie einsetzen dürfen, welche Daten eingegeben werden dürfen und wie Transparenz gegenüber Studierenden, Partner:innen und der Öffentlichkeit sichergestellt wird.
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Handlungsspielraum für Neues – Das Dokument ist bewusst kurz gehalten und enthält dynamische Verweise (z. B. auf Tool-Listen oder Risikoklassifizierungen), die ohne Neuverhandlung aktualisiert werden können. So bleibt Ihre Hochschule handlungsfähig, auch wenn sich der KI-Markt rasant weiterentwickelt.
Hier geht es zum Download der Dienstvereinbarung.
Warum eine Dienstvereinbarung wichtig ist
Sobald Beschäftigte KI-Werkzeuge dienstlich nutzen, greifen Mitbestimmungs-, Datenschutz- und IT-Sicherheitsanforderungen. Nach den jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetzen der Bundesländer unterliegt die Einführung solcher Systeme der Mitbestimmung. Die Dienstvereinbarung regelt viele für die Personalvertretungen im Kontext von Künstlicher Intelligenz relevante Punkte. Sie erleichtert die Mitbestimmung bei anstehenden KI-Projekten, ersetzt sie aber nicht.
Ein praxiserprobtes Dokument
Das Projekt KI:connect.nrw freut sich, die an der FernUniversität in Hagen geschlossene Dienstvereinbarung als Musterdokument öffentlich bereitstellen zu können. Zahlreiche Akteur:innen aus Personalrat, Datenschutz, IT-Sicherheit, wissenschaftlichem Mittelbau und Hochschulleitung der FernUni haben daran mitgearbeitet, eine tragfähige und dennoch prägnante Dienstvereinbarung zu formulieren. Das Ergebnis wurde bereits im Rahmen der Mitbestimmung an der FernUniversität in Hagen verabschiedet – ein starkes Signal für die Umsetzbarkeit auch an anderen Standorten.
Frei nutzbar dank CC-0-Lizenz
Die Muster-Dienstvereinbarung ist lizenzfrei. Sie können sie kostenfrei herunterladen, beliebig anpassen und ohne Namensnennung verwenden – egal, ob Sie nur einzelne Passagen übernehmen oder das Gesamtdokument als Vorlage für Ihr eigenes Regelwerk nutzen wollen.
Wir laden alle Hochschulen in NRW und darüber hinaus herzlich ein, die Vorlage zu nutzen und gemeinsam an einer verantwortungsvollen Einführung generativer KI zu arbeiten.
Ein besonderer Dank geht an die FernUniversität in Hagen für ihr Engagement und die offene Bereitstellung der Vereinbarung.
Hinweis: Das bereitgestellte Dokument stellt keine Rechtsberatung dar; KI:connect.nrw übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder rechtliche Wirksamkeit. Lassen Sie Ihre finale Fassung in jedem Fall juristisch prüfen.