Die Beschaffung und Bereitstellung generativer KI-Dienste erfordert vielfältige technische, rechtliche und organisatorische Klärungen. Insbesondere sind eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen zu beantworten. Dazu gehören datenschutzrechtliche Aspekte ebenso wie Fragen des Urheberrechts und des Dienstrechts.
Gerade bei bedeutsamen Entscheidungen wie der Einführung von KI-Diensten haben die beteiligten Gremien und die Hochschulöffentlichkeit oft ein weitergehendes Informationsinteresse, das über die formal notwendige Dokumentation hinausgeht.
Deshalb stellt KI:connect.nrw den Hochschulen ein umfassendes Paket von Dokumenten rund um die Einführung generativer KI-Dienste zur Verfügung. Diese Dokumente unterstützen nicht nur die Mitbestimmung, sondern bieten auch den Nutzenden eine Orientierung bei der Nutzung solcher Systeme.
Erarbeitet wurden diese Dokumente in einer multidisziplinär zusammengesetzten Arbeitsgruppe. Mehr Informationen zur Arbeitsgruppe liefert diese Website.
Das Dokumentenpaket enthält drei Kategorien von Dokumenten, die nachfolgend schematisch dargestellt sind und im nächsten Abschnitt näher beschrieben werden.
Bei der Nutzung generativer KI-Dienste für Forschung, Lehre und Verwaltung entstehen eine Vielzahl von Fragestellungen. In mehreren Dokumenten wird eine Orientierung zu Fragen des Urheberrechts und der Verwertungsrechte, der Persönlichkeitsrechte, dem Datenschutz, des Arbeits- und Dienstrechts und natürlich auch prüfungsbezogenen Rechtsfragen gegeben.
Die Bedeutung generativer KI-Systeme für Studium und Lehre und auch für die Verwaltungen beschäftigt alle Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen in gleicher Weise. Das Projekt KI:connect.nrw fokussiert auf die landesweit vergleichbaren Herausforderungen bei der Bereitstellung kommerzieller KI-Dienste an Hochschulen.
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