Dienstvereinbarung

Sobald Beschäftigte KI-Werkzeuge dienstlich nutzen, greifen Mitbestimmungs-, Datenschutz- und IT-Sicherheitsanforderungen. Nach den jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetzen der Bundesländer unterliegt die Einführung solcher Systeme der Mitbestimmung. Die Dienstvereinbarung regelt viele für die Personalvertretungen im Kontext von Künstlicher Intelligenz relevante Punkte. Sie erleichtert die Mitbestimmung bei anstehenden KI-Projekten, ersetzt sie aber nicht.

Das Projekt KI:connect stellt ein Muster für eine Dienstvereinbarungzum Einsatz von KI-Systemen an Hochschulen öffentlich bereit. Das zugrunde liegende Dokument wurde an der FernUniversität in Hagen entwickelt. Zahlreiche Akteur:innen aus Personalrat, Datenschutz, IT-Sicherheit, wissenschaftlichem Mittelbau und Hochschulleitung haben daran mitgearbeitet, eine tragfähige und dennoch prägnante Dienstvereinbarung zu formulieren. Das Ergebnis wurde bereits im Rahmen der Mitbestimmung an der FernUni in Hagen verabschiedet – ein starkes Signal für die Umsetzbarkeit an anderen Standorten.

Muster der Dienstvereinbarung

Laden Sie hier das Muster der Diensvereinbarung herunter.

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Die Muster-Dienstvereinbarung steht unter Creative Commons 0. Sie können sie also kostenfrei herunterladen, beliebig anpassen und ohne Namensnennung verwenden – egal, ob Sie nur einzelne Passagen übernehmen oder das Gesamtwerk als Vorlage für Ihr eigenes Regelwerk nutzen wollen.

Ein besonderer Dank geht an die FernUniversität in Hagen für ihr Engagement und die offene Bereitstellung der Vereinbarung.


Über das Dokument

Die Formulierung der Vereinbarung an der FernUniversit#t verfolgte zwei zentrale Ziele:

  1. Rechtssicherheit und Orientierung – Mitarbeitende sollen klar wissen, welche KI-Tools sie wie einsetzen dürfen, welche Daten eingegeben werden dürfen und wie Transparenz gegenüber Studierenden, Partner:innen und der Öffentlichkeit sichergestellt wird.

  2. Handlungsspielraum für Neues – Das Dokument ist bewusst kurz gehalten und enthält dynamische Verweise (z. B. auf Tool-Listen oder Risikoklassifizierungen), die ohne Neuverhandlung aktualisiert werden können. So bleibt Ihre Hochschule handlungsfähig, auch wenn sich der KI-Markt rasant weiterentwickelt.


Hinweis: Das bereitgestellte Dokument stellt keine Rechtsberatung dar; KI:connect.nrw übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder rechtliche Wirksamkeit. Lassen Sie Ihre finale Fassung in jedem Fall juristisch prüfen.


Archiv

Die hier verlinkten Dokumente befinden sich in einem kontinuierlichen Überarbeitungsprozess, um die aktuellen Entwicklungen rund um generative KI-Dienste zu berücksichtigen und die Rückmeldungen aus den Hochschulen des Landes aufnehmen zu können. Frühere Versionen der Dokumente sind auf einer eigenen Archivseite gesammelt, um die Änderungen zu dokumentieren. Dort findet sich ein Changelog mit Links auf die jeweils alten Dateiversionen.