Bereitstellung von KI-Diensten

Die Bereitstellung kommerzieller generativer KI-Dienste erfordert vielfältige technische, rechtliche und organisatorische Klärungen. Insbesondere sind im Rahmen der Mitbestimmung eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen zu beantworten. Dazu gehören insbesondere datenschutzrechtliche Aspekte ebenso wie Fragen des Urheberrechts und des Dienstrechts. Gerade bei bedeutsamen Entscheidungen wie der Einführung von KI-Diensten haben die beteiligten Gremien und auch die Hochschulöffentlichkeit oftmals ein Informationsinteresse, das über die formal notwendige Dokumentation hinausgeht.

Update: Die Schritt-für-Schritt Roadmap zum Anschluss Ihrer Hochschule an KI:connect.nrw ist veröffentlicht. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Generative KI an Ihrer Hochschule

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Beschaffung

Beschaffung und Betrieb generativer KI-Dienste benötigen Ressourcen und können erhebliche finanzielle Aufwände verursachen. Bis zur landeszentralen Bereitstellung einer einheitlichen Lösung gibt KI:connect.nrw hilfreiche Informationen, um den Beschaffungsprozess zu erleichtern.

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Kosten

Auch wenn sich die Sorge vor explodierenden Kosten durch intensive KI-Nutzung noch nicht bestätigen, spielt das Budget trotzdem eine maßgebliche Rolle für die Bereitstellung von KI-Diensten.

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Mitbestimmungsprozess

Die Bereitstellung eine hochschulweiten KI-Dienstes ist nur im Rahmen einer konstruktiven Mitbestimmung zu erreichen. KI:connect.nrw unterstützt diesen Prozess zu Good Practices und Handlungsemfpfehlungen.

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Generative KI in NRW

Generative KI hat für Hochschulen in Nordrhein-Westfalen erhebliche strategische Bedeutung. Das Land hat deshalb ein Konzept zur Bereitstellung von KI-Diensten erarbeitet und implementiert.

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